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Auch Berufstätige haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf einen Zuschuss des Jobcenters bei den Nachzahlungen

Heinz Hillebrandt

Mieterinnen und Mieter, auch ich, warten mit gemischten Gefühlen auf die Betriebskostenabrechnung, denn es sind hohe Nachzahlungen zu erwarten. Was viele nicht wissen: Auch Berufstätige haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf einen Zuschuss des Jobcenters bei den Nachzahlungen. Das bestätigte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS).

Dies betrifft vor allem Menschen mit geringerem Einkommen. Sie werden quasi für einen Monat zum Aufstocker. Wichtig! Die Leistung muss beim Jobcenter in dem Monat beantragt werden, in dem die Betriebskostenabrechnung oder die Heizkostennachforderung kommt (sie gilt aber für den gesamten zurückliegenden Zeitraum, auf den sich die Nachforderung bezieht.) Der Sozialhilfeverein Tacheles hat eine Information mit einer Modellrechnung veröffentlicht, aus der Sie ersehen können, ob Sie evtl. leistungsberechtigt sind. Ich kann nur empfehlen, dies zu tun bevor Sie sich auf Ratenzahlungen oder Stundungen einlassen.

Mehr Informationen und Hilfe gibt es hier ...


TACHELES-SOZIALHILFE.DE

Zum Anspruch auf Übernahme von Betriebskosten- und Heizkostennachforderungen - Tacheles Sozialhilfe e.V.

Für Leistungsbeziehende und nicht Leistungsbeziehende mit Musterrechnung