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Umsetzung von Urteilen des Bundessozialgerichtes im “Jobcenter Recklinghausen“

DIE LINKE. Kreistagsfraktion Recklinghausen

Anfrage der Fraktion DIE LINKE im Kreis Recklinghausen

 

Die Fraktion DIE LINKE bittet Sie den o.g. Tagesordnungspunkt auf die Tagesordnung des nächsten Ausschusses für Soziales und Gesundheit und des Unterausschusses SGB II zu setzen.

 

Es gab in den letzten Monaten und Jahren einige Entscheidungen u.a. des Bundessozialgerichtes zu den Leistungen nach dem SGB II. Als Stichworte sind hier genannt Entscheidungen zu den Themen Brillenreperaturen, Doppelmieten bei vom Jobcenter veranlassten Umzügen und Schulcomputer.

So besagt z.B. ein Urteil des BSG, daß die Kosten für Schulbücher zwar dem Grunde nach vom Regelbedarf erfasst sind, nicht aber in der richtigen Höhe, wenn keine Lernmittelfreiheit besteht. (Urteil des Bundessozialgerichts vom 8. Mai 2019). Das Gericht entschied, dass daher Schulbücher von Schüler*innen, die sie mangels Lernmittelfreiheit selbst kaufen müssen, durch das Jobcenter als Härtefall-Mehrbedarf nach § 21 Absatz 6 SGB II zu übernehmen sind. 

Eltern von Schülern müssen in NRW Eigenanteile zu Schulbüchern zahlen. Diese betragen mindestens 24 EUR oder mehr. Deshalb ist in NRW das o.g. Urteil zutreffend. Das Jobcenter Wuppertal setzt das o.g. Urteil des Bundesverfassungsgerichtes um. 

Wir bitten die Verwaltung in einer Vorlage zu berichten, wie das Jobcenter Recklinghausen die Urteile des Bundessozialgerichtes und der Landessozialgerichte umsetzt und ob und wie sie die Leistungsbezieher*innen und Sachbearbeiter*innen offensiv darüber informiert und ggfs. berät.