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Aktuelle Berichterstattung zum mengenmäßigen Grundwasserzustand im Kreis Recklinghausen

Kreistagsfraktion DIE LINKE.Recklinghausen

Antrag der Kreistagsfraktion DIE LINKE.

 

Sehr geehrter Herr Landrat,

die Fraktion DIE LINKE bittet Sie, zur nächsten Sitzung des Kreistags den TOP

„Aktuelle Berichterstattung zum mengenmäßigen Grundwasserzustand im Kreis Recklinghausen “

auf die Tagesordnung zu nehmen.

 

Begründung

Wie aus Pressemitteilungen der letzten Wochen zu entnehmen ist, sorgte der zweite trockene Sommer in Folge auch im Kreis Recklinghausen dafür, dass es zu einer Austrocknung von Bächen und einem Absinken des Grundwasserspiegels gekommen ist.

Das Umweltbundesamt als zentrale Umweltbehörde hält auf seiner Internetpräsenz fest, dass ein guter mengenmäßiger Zustand des Grundwassers nur gegeben ist, wenn die Grundwasserneubildungsrate über der für verschiedene Nutzungen entnommenen Wassermenge liegt: „Eine über die Grundwasserneubildungsrate hinausgehende Nutzung von Grundwasservorkommen führt, insbesondere bei kleinen Grundwasserkörpern, langfristig zu niedrigeren Grundwasserspiegeln. Auch bei einem gerade ausgeglichenen Verhältnis von entnommenem Grundwasser und Grundwasserneubildungsrate kommt es durch den natürlichen Abfluss des Grundwassers auf Dauer zu einer Absenkung des Grundwasserspiegels.“

Da die Kreisverwaltung Recklinghausen als Untere Wasserbehörde für die Entnahme von Grundwasser und Wasser aus Oberflächengewässern grundsätzlich eine wasserrechtliche Erlaubnis gem. §§ 8, 9 und 10 WHG Wasserhaushaltsgesetz erteilen muss, bittet unsere Fraktion in diesem Zusammenhang um eine Berichterstattung, die folgende Fragestellungen berücksichtigt:

Wie hat sich der Zustand der Grundwasserkörper in den letzten zehn Jahren verändert? Wo genau sind Veränderungen feststellbar und wie sehen sie aus?

Wie hat sich die Menge der erlaubten Grundwasserentnahme in den letzten zehn Jahren entwickelt und wie die Grundwasserneubildungsrate?

Welches sind die zehn größten landwirtschaftlichen bzw. nicht landwirtschaftlichen Betriebe, die eine Genehmigung durch die Kreisverwaltung zur Entnahme von Grundwasser und Wasser aus Oberflächengewässern im Kreis Recklinghausen erhalten haben?

Gab es in diesem Zusammenhang in den letzten zehn Jahren Anträge zur Erhöhung der Entnahme? Falls ja, bei welchen Unternehmen und in welcher Größenordnung?

Wie und in welchen Intervallen erfolgt eine Überprüfung des Kreises, dass die genehmigte Entnahme von den Unternehmen eingehalten wird?

Wie schätzt die Kreisverwaltung die bisher erteilten Genehmigungen zur Entnahme von Grundwasser und Wasser aus Oberflächengewässern in Anbetracht des Klimawandels ein? Ist geplant, das Genehmigungsverfahren zukünftig stärker zu reglementieren?