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Der Unvereinbarkeitsbeschluss der CDU

Kommentar von Raimund Schorn-Lichtenthäler

Die CDU braucht ihren Unvereinbarkeitsbeschluss von 2018, der eine Zusammenarbeit mit der Linken und mit der AFD ausschließt, vor allem aus innerparteilichen Gründen. Im Hinblick auf die Rechten wird das schnell deutlich. Innerhalb der CDU/CSU gibt es so viele rechtspopulistische Strömungen, Aussagen und Sympathien, dass es schwerfällt eine Unterscheidung zu den Rechtspopulisten in der AFD zu machen. Das verwundert auch nicht weiter, schaut man sich die historisch gewachsene Struktur der CDU/CSU an.

Bereits im Dezember 1945 wurde in der damaligen britisch besetzten Zone die Christlich Demokratische Union gegründet. Von Beginn an war die neue Union ein Sammelbecken auch nach rechts und nahm sehr viele ehemalige Nazis in ihren Reihen auf. Damit soll hier nicht zum Ausdruck gebracht werden, die CDU sei eine NSDAP-Nachfolgepartei, eine solche Sichtweise wäre zu einfach gestrickt. Aber seit ihrer Gründung hat die CDU innerparteilich eine Einbeziehung ultrarechter Kreise in ihre Reihen vollzogen. Dies prägt die politische Kultur einer Organisation. Das ging in der Bundesrepublik lange Zeit gut.

Erst seit dem Aufkommen neuer rechts-populistischer Parteien und ihren Erfolgen gärt es in diesem Kessel CDU. Der rechte Rand macht der Partei schwer zu schaffen. Der Unvereinbarkeitsbeschluss bekommt daher die Funktion zu, den eigenen Leuten klar zu machen: Bis hierher und nicht weiter.

Etwas ähnliches passiert bei dem Unvereinbarkeitsbeschluss nach links. Nach dem Zusammenbrauch der DDR haben die westlichen bürgerlichen Parteien sang und klanglos die ehemaligen DDR-Blockparteien integriert. Fortan durften die früheren DDR-Wendehälse die geläuterten Ost-Demokraten geben. Wie Christine Lieberknecht ganz richtig formuliert, ist der Unvereinbarkeitsbeschluss für die CDU als Partei als „Fingerzeig“ wichtig. Er ersetzt die nach der Wende nicht geführte Aufarbeitung der Demokratiedefizite der DDR-Blockparteien und den Umgang der CDU damit. Die DDR-CDU und etliche nach wie vor aktive Unions-Politiker gehörten zum SED-Staat. Die DDR-CDU hatte zuletzt immerhin etwa 135.000 Mitglieder. Das beträchtliche Vermögen der DDR-CDU wurde den neuen Landesverbänden und der Bundes-CDU zugeschlagen.

 „Langjährige Mitglieder der Ost-CDU waren unter anderem die ehemaligen Thüringer CDU-Ministerpräsidenten Josef Duchač, Dieter Althaus und Christine Lieberknecht. Auch Sachsens Ex-Regierungschef Stanislaw Tillich und der aktuelle sachsen-anhaltische Ministerpräsident Reiner Haseloff gehörten der DDR-Blockpartei an. Die aktuell einzige Thüringer CDU-Europaabgeordnete Marion Walsmann saß für die Ost-CDU sogar von 1986 bis 1990 in der Volkskammer, dem DDR-Parlament.“ (web.de Magazin)

Hinzu kommt, dass viele heutige CDU-Mitglieder früher Mitglied der SED waren. Offensichtlich hat die CDU mehr mit dem SED-Staat zu schaffen gehabt, als sie heute noch erinnern will.

Der Unvereinbarkeitsbeschluss der CDU offenbart noch eins: In den Parteien wird mit Framings(1) gearbeitet. Diese ersetzen die inhaltliche Auseinandersetzung. Die CDU pflegt ihr Bild von der Partei der Mitte, rechts und links davon befinden sich die „Feinde“. Statt darüber zu reden, welche politischen Ziele und Zwecke gewünscht werden und welche nicht, werden aufgeladenen Begriffe gebraucht, die in ihren jeweiligen Konnotationen(2) zu heiligen Kühen werden.

Die Einteilung in ein politisches Spektrum von links-mitte-rechts, oder die sog. „Hufeisentheorie“ taugen nur bedingt in der Auseinandersetzung. Und immer, wenn diese Begriffe verwendet werden, um politische Inhalte zu kaschieren, werden sie obsolet.

Der Unvereinbarkeitsbeschluss steht einer demokratischen Entwicklung im Wege und nützt in der gegenwärtigen Lage vor allem den Rechtspopulisten, die deshalb demokratischen Parteien vorführen können. Dies hat man jüngst in Thüringen trefflich beobachten können.

1Framing (deutsch etwa: Einrahmungseffekt) bedeutet, dass unterschiedliche Formulierungen einer Botschaft – bei gleichem Inhalt – das Verhalten des Empfängers unterschiedlich beeinflussen. Dieser Effekt lässt sich nicht mit der Theorie der rationalen Entscheidung erklären.

2 Konnotation etwa: eine in einem Begriff mitschwingende Bedeutung